Auslobung.
Satzung.
Vergabebeirat.
Auslobung
Die Stadt Weimar beehrt sich eingedenk ihrer besonderen geschichtlichen Verantwortung und als Zeichen für all die namenlosen Opfer von Diktaturen und anderen Willkürherrschaften in der Welt, einen Menschenrechtspreis zu verleihen.
Der Menschenrechtspreis wird an Gruppen oder Einzelpersonen vergeben, die sich einsetzen für:
die Freiheit und Gleichheit aller Menschen,
die Verhütung und Ächtung von Völkermorden,
das Recht auf freie Meinungsäußerung des Einzelnen und auf freie Information,
die Beteiligung von Menschen an öffentlichen Angelegenheiten ihres Staates,
die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Durchführung von freien, geheimen und periodisch wiederkehrenden Wahlen,
die Achtung und Bewahrung von politischen, ethnischen, kulturellen und religiösen Rechten von Minoritäten,
politisch und geschlechtsspezifisch, religiös und rassisch Verfolgte und die für diese Menschen Lebensperspektiven im Heimat- oder Aufnahmeland eröffnen,
die Abschaffung der Todesstrafe,
die Minimierung von Waffen- und Rüstungsexporten in Krisengebiete und an nicht demokratisch legitimierte Regierungen,
die Umsetzung von zukunftsweisenden politischen und ethischen Grundsätzen,
die Rechte von Kriegsopfern und anderen Opfern von Gewalt,
Jede/r Bürger/in hat das Recht, eine Einzelperson oder Gruppe als Preisträger/in vorzuschlagen.
Kandidatenvorschläge sind jeweils bis zum 30. April mit detaillierten Angaben im verschlossenen Umschlag, sowie der Aufschrift „Menschenrechtspreis“ an
Stadt Weimar
Büro für Chancengleichheit
Ausländerbeauftragte
Frau Ulrike Schwabe
Markt 13/14
99423 Weimar
zu senden.
